örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern
- örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern
werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben, das sind bes. Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer sowie die Verpackungsteuern. Alle diese Steuern sind ⇡ Bagatellsteuern.
- Einige dieser Steuerarten werden nicht in allen Bundesländern erhoben, manche – wie z.B. die Zweitwohnungsteuer – auch nur in einigen Gemeinden des Bundesgebietes.
Lexikon der Economics.
2013.
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örtliche Steuern — ⇡ örtliche Verbrauchs und Aufwandsteuern … Lexikon der Economics
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